Politiker haben mehrheitlich für die Verschärfungen gestimmt.
Ich habe euch hier die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst:
Abschaffung der Kategorie D
Verbot für Magazine über 10 Schuß für Langwaffen
Verbot für Magazine über 20 Schuß für Faustfeuerwaffen
Nicht nur die Magazine alleine werden verboten, sondern auch gleich die Waffen mit
Bestimmte kürzere oder klappbare oder einschiebbare Schußwaffen der Kategorie B werden zu Schußwaffen der Kategorie A
Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten in der Zukunft nicht nur für Lauf, Trommel und Verschluß, sondern auch für den Rahmen und für das Gehäuse.
Liberalisierungen:
Der Altbestand ist gesichert worden. Das heißt, daß dort wo Schußwaffen der Kategorie B zu Waffen der Kategorie A werden, dort wo große Magazine besessen wurden und dergleichen, es nicht zur Verpflichtung der Abgabe kommt, sondern zur Gewährung von Ausnahmebewilligungen.
Jäger im Revier bei der Jagdausübung keinen Waffenpaß mehr. Im Revier und bei der Jagdausübung reicht im Zusammenhang mit der Jagdkarte eine Waffenbesitzkarte, damit eine Schußwaffe der Kategorie B geführt werden darf.
HIER findet Ihr den vollständigen Artikel über das neu veröffentlichte Waffengesetz Österreich.
HIER findet Ihr die aktuelle Ausgabe von IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich.